Jugendschutz und Altersfreigaben

Dank der Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, der Obersten Landesjugendbehörde in Bayern, sowie dem Bayerischen Mediengutachterausschuss ermöglicht das DOK.fest München jungen Menschen den Zugang zu Dokumentarfilmen – unter Berücksichtigung des Jugendschutzes.

 



Das DOK.fest München präsentiert jedes Jahr im Mai rund 100 internationale Dokumentarfilme an fast 20 Spielorte in der Münchner Innenstadt – eindrucksvolle, künstlerisch gestaltete Filme, die gesellschaftlich relevante Themen verhandeln, neue Perspektiven eröffnen und zum Nachdenken anregen. Mit dem zusätzlichen Angebot des Bildungsprogramms DOK.education und den DOK.4teens-Filmen möchten wir insbesondere jungen Menschen den Zugang zu diesen Filmen ermöglichen, denn wir schätzen ihren besonderen Wert für Bildung, Empathie und kritisches Denken.

Wir legen großen Wert auf eine sorgfältige inhaltliche Prüfung und darauf, nur solche Filme im Rahmen unseres Bildungsprogramms zugänglich zu machen, die auch unter Jugendschutzaspekten verantwortungsvoll gezeigt werden können. Viele der Filme im Festivalprogramm behandeln komplexe oder sensible Themen – und bringen keine reguläre Altersfreigabe mit. Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, werden sie grundsätzlich erst ab 18 Jahren gezeigt. Einge Filme sind für das Festival mit einer temporären Altersfreigabe inklusive Deskriptoren zu den Inhalten versehen. Diese Vorführungen dürfen von Kindern und Jugendlichen mit dem entsprechenden Alter besucht werden. Die Parental-Guidance-Regelung bestimmt, dass 6-11jährige in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person auch Filmvorführungen besuchen dürfen, die ab 12 Jahren freigegeben sind (vgl. § 11 Abs. 2 JuSchG). Vorführungen mit Filmen, die ab 14, 16 oder 18 freigegeben sind dürfen auch in Begleitung nur dann besucht werden, wenn die Jugendlichen das entsprechende Alter haben.

Der Schutz junger Zuschauer*innen ist uns ein zentrales Anliegen: Deshalb schätzen wir die enge und fachlich fundierte Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) als Oberste Landesjugendbehörde (OLJB) in Bayern, dem Bayerischen Mediengutachterausschuss (BMGA) sowie weiteren Partnerinstitutionen, die uns zuverlässig und mit großem Engagement bei der jugendschutzrechtlichen Bewertung von Filmen unterstützen. Durch temporäre, veranstaltungsbezogene Altersfreigaben können wir auch Filme ohne reguläre FSK-Kennzeichnung jungen Zuschauer*innen im Rahmen pädagogischer Angebote zugänglich machen – rechtssicher, verantwortungsvoll und mit großem Respekt vor den Inhalten und dem jungen Publikum.



Bayerischer Mediengutachterausschuss
Der Bayerische Mediengutachterausschuss (BMGA) ist ein unabhängiges Gremium im Freistaat Bayern, das unter anderem für Filme und andere audiovisuelle Medien im Rahmen von Sonderveranstaltungen und Festivals hinsichtlich jugendmedienschutzrechtlicher Belange prüft und entsprechende Altersfreigaben vorschlägt. Die Geschäftsführung des BMGA obliegt dem Bayerischen Landesjugendamt. Im BMGA sind die relevanten bayerischen Institutionen und Fachstellen des Jugendmedienschutzes vertreten. Dieses Gremium berät und unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales als Oberste Landesjugendbehörde insbesondere bei dessen Entscheidungen in Bezug auf inhaltliche oder grundsätzliche Bewertungen von Medien. Der BMGA arbeitet eng mit Kulturveranstaltern und Festivalteams zusammen, um sicherzustellen, dass Filme jugendschutzkonform präsentiert werden können. Dies ermöglicht kulturelle Teilhabe, ohne die Sicherheit junger Zuschauer*innen zu gefährden. 

 

Gesetzliche Grundlage
Die Arbeit des BMGA basiert auf dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Gemäß § 11 JuSchG dürfen Filme und vergleichbare Medien in der Öffentlichkeit nur einem minderjährigen Publikum zugänglich gemacht werden, wenn sie eine Altersfreigabe besitzen. Diese kann entweder durch die Freiwillige Selbstkontrolle (für Kinofilme ist dies die FSK) oder durch eine behördliche Freigabe erfolgen. Bei Filmfestivals und Sonderveranstaltungen, bei denen Filme ohne reguläre FSK-Freigabe präsentiert werden sollen, ist eine temporäre Altersfreigabe erforderlich. Diese wird von der Obersten Landesjugendbehörde in Zusammenarbeit mit dem BMGA erteilt. Dabei schlägt der BMGA der Obersten Landesjugendbehörde auf Grundlage der fachlichen Expertise der bayerischen Jugendschutzsachverständigen entsprechende veranstaltungsbezogene Altersfreigaben vor. Weitere Details zu den gesetzlichen Grundlagen des Jugendmedienschutzes finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter: https://www.stmas.bayern.de/jugendschutz/jugendmedienschutz/ sowie auf der Website des Bayerischen Landesjugendamts unter: https://www.blja.bayern.de/schutz/jugendschutz/medienschutz/index.php



Jugendschutzbeauftragte DOK.fest München
Für Rückfragen und besondere Anliegen zu allen Themen rund um den Jugendschutz und die Altersfreigaben beim DOK.fest München steht Ihnen Maya Reichert als Jugendschutzbeauftragte zur Verfügung. Sie erreichen uns via Mail und Telefon unter:
reichert@dokfest-muenchen.de und 0177 62 92 62 9.


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